Förderungen von Hackgut-, Pellets- und Scheitholzheizungen

Die Gemeinde fördert diese Heizungen pauschal mit € 1.000,--. Gefördert werden nur die Investitionskosten des Kessels.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakau. Vorzulegen sind der Antrag auf Landesförderung, Rechnung und Zahlungsnachweis, sowie Fotos der fertigen Anlage.

Förderung von thermischen Solaranlagen

Die Gemeinde fördert 50% des jeweiligen Landesförderungssatzes/m². Maximale Förderungshöhe € 500,--.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakau. Vorzulegen sind der Antrag auf Landesförderung, Rechnung und Zahlungsnachweis, sowie Fotos der fertigen Anlage.

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Förderung von Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde fördert € 100,--/kWpeak Maximale Förderungshöhe € 500,--. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakau. Vorzulegen sind Rechnung und Zahlungsnachweis, sowie Fotos der fertigen Anlage.