Förderungen von Hackgut-, Pellets- und Scheitholzheizungen
Die Gemeinde fördert diese Heizungen pauschal mit € 1.000,--. Gefördert werden nur die Investitionskosten des Kessels.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakau. Vorzulegen sind der Antrag auf Landesförderung, Rechnung und Zahlungsnachweis, sowie Fotos der fertigen Anlage.