Schulstartgeld für Schulanfänger

Schulstartgeld für Schulanfänger in Höhe von € 70,--, die die Volksschule Krakau besuchen und von deren Elternteilen zumindest einer mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakau gemeldet ist, ab dem Schuljahr 2016/17 beginnend.

Formular Schulstartgeld, (284 KB)

Ausbildungsentschädigung für Lehrlinge für örtliche Gewerbebetriebe:

Die Gemeinde fördert auf Antrag € 300,-- /Lehrjahr. Voraussetzung ist der Betriebssitz in der Gemeinde Krakau. Vorzulegen ist der Lehrvertrag.

Häuslbauerförderung

50% der Bauabgabe für Wohnbauten werden gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung refundiert.