Die Verordnung der BH Murau vom 25.03.2024 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit 25.03.2024 in Kraft und mit 31.12.2024 außer Kraft.
Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstige Bekanntmachungen