Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Die Verordnung der BH Murau vom 27.02.2025 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit 01.03.2025 in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.
Die Verordnung der BH Murau vom 27.02.2025 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit 01.03.2025 in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.
Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstige Bekanntmachungen